Noch Fragen?

F.A.Q.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen gebündelt auf dieser Seite, falls noch Fragen unbeantwortet bleiben, erreichen Sie uns per Telefon, Mail oder in einem persönlichen Gespräch.

Die häufigsten Fragen

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Ihr könnt Euch hier auf eine konkrete Wohnung bewerben. Unter Verfügbare Wohnungen findet Ihr die Grundrisse aller Wohnungen.
Im Bewerbungsformular
muss die jeweilige Wohnungs-ID eurer Wahl im Dropdown Menü angeklickt werden.
Wenn die Wohnung nicht im Dropdown Menü erscheint, ist sie leider schon vergeben. Habt Ihr Eure Bewerbung abgeschickt, heißt es abwarten.
Wenn Ihr Glück habt, werdet Ihr zu einem Kennenlerngespräch eingeladen!

Muss ich bereits Mitglied in der Mietergenossenschaft sein, um mich auf eine Wohnung zu bewerben?

Ja, die Mitgliedschaft in der Mietergenossenschaft ist Voraussetzung, um sich auf eine Wohnung zu bewerben.
Die Beitrittserklärung findest du unter Vorraussetzungen.
Du kannst uns diese entweder zuschicken oder in unser Sprechstunde vorbeikommen.

Wann muss ich den WBS einreichen?

Der Wohnberechtigungsschein A ist eine Voraussetzung für den Einzug. Für die Bewerbung muss der WBS noch nicht vorliegen.

Die Wohnungen sind ja noch gar nicht gebaut, wie wird mir die Wohnung zugesichert?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, schließen wir mit Dir einen Vormietvertrag ab.

Wann werden die Wohnungen bezugsfertig sein?

Die Wohnungen werden voraussichtlich 2024-2026 bezugsfertig sein.

Ich habe nicht genug Geld, um mir die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu leisten. Was kann ich tun?

Für die Finanzierung unseres Projektes sind die zusätzlichen Genossenschaftsanteile unumgänglich. Wir verstehen uns aber als ein soziales Wohnprojekt und möchten keine Menschen ausschließen.
Deshalb bitten wir Euch Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Schreibt uns am besten eine email an info@mieterkoeln.de !

Wann sind die zusätzlichen Genossenschaftsanteile fällig?

Der Eingang der Gelder ist, soweit nicht anderweitig vereinabart, Voraussetzung für den Vormietvertrag.

Wie wird verfahren, wenn man die Anteile gezahlt hat und zum Zeitpunkt des Einzugs keinen Anspruch mehr auf den WBS hat?

In diesem Fall kann zum Bezugszeitpunkt kein Mietvertrag abgeschlossen werden. Die zusätzlich gezeichneten Anteile können einer anderen Person überschrieben werden.

Kooperationspartner

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